AGB

  1. Geltung der AGB – Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
    1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Kunden|Teilnehmer und SFA|Solarienfachausbildung.at|Ing. Harald Slauschek.
    2. Vereinbarungen, die diesen Bedingungen widersprechen, gelten nur, wenn sie von SFA|Solarienfachausbildung.at|Ing. Harald Slauschek ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt wurden.
  2. Angebote, Zustandekommen des Vertrages
    1. Die Angebote von SFA|Solarienfachausbildung.at|Ing. Harald Slauschek sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend.
    2. Der Vertrag mit SFA|Solarienfachausbildung.at|Ing. Harald Slauschek kommt mit der Anmeldung, somit also der Angebotsstellung der Kunden|Teilnehmer, und der Annahme durch SFA|Solarienfachausbildung.at|Ing. Harald Slauschek zustande, ist also dann sofort gültig und rechtsverbindlich.
    3. Liegen mehr Anmeldungen als freie Plätze vor, bietet SFA|Solarienfachausbildung.at|Ing. Harald Slauschek, sich auf einer Warteliste führen zu lassen. Die potentiellen Kunden|Teilnehmer erhalten dann telefonisch oder schriftlich Nachricht, sobald ein Platz in dem|der von ihnen gewünschten Seminar|Workshop|Veranstaltung frei wird.
  3. Leistungen
    1. Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag (der Annahme des Angebots durch SFA|Solarienfachausbildung.at|Ing. Harald Slauschek) und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    2. SFA|Solarienfachausbildung.at|Ing. Harald Slauschek verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des Seminars|Workshops|der Veranstaltung mittels fachlich und persönlich geeigneter Personen.
    3. SFA|Solarienfachausbildung.at|Ing. Harald Slauschek behält sich vor, bei Verhinderungen des Seminar-|Workshop-|Prüfungsleiters diesen durch einen anderen Kursleiter zu ersetzen.
    4. Ein Seminar|Workshop|eine Veranstaltung kommt nur zustande, wenn sich die erforderliche Mindestanzahl von Kunden|Teilnehmern dafür anmeldet.
  4. Gewährleistung und Schadenersatz
    1. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störung der Energie- und Rohstoffversorgung und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die SFA|Solarienfachausbildung.at|Ing. Harald Slauschek nicht zu vertreten hat, befreien SFA|Solarienfachausbildung.at|Ing. Harald Slauschek für die Dauer ihrer Auswirkungen von seiner Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Bei Verzug oder Unmöglichkeit wird ein Ersatztermin nach Wahl von SFA|Solarienfachausbildung.at|Ing. Harald Slauschek vereinbart.
    2. Schadenersatz ist für den Fall des Leistungsverzugs und der von SFA|Solarienfachausbildung.at|Ing. Harald Slauschek zu vertretenden Unmöglichkeit, soweit diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht, beschränkt auf € 10,–. Der Anspruch wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
    3. Bei Ausfall eines Veranstaltungsortes wird der Kurs an einen nach Ermessen von SFA|Solarienfachausbildung.at|Ing. Harald Slauschek geeigneten Ersatzort verlegt und bis zum Wegfall des Hinderungsgrundes an diesem Veranstaltungsort abgehalten.
    4. Die Teilnahme an den Seminaren|Workshops|Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko.
    5. Für Gegenstände, die zu den Seminaren|Workshops|Veranstaltungen mitgenommen werden oder für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt SFA|Solarienfachausbildung.at|Ing. Harald Slauschek keinerlei Haftung.
  5. Zahlungsmodalitäten, Rücktritt vom Vertrag
    1. Mit der Anmeldung und der Annahme entsteht die Zahlungspflicht des gesamten Kursbetrages. Die Zahlung des Seminar-|Workshop-|Veranstaltungsbetrages ist im Voraus unmittelbar nach der Bekanntgabe durch SFA|Solarienfachausbildung.at|Ing. Harald Slauschek ohne jeden Abzug zu leisten, und zwar auf das angegebene Konto. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger bestrittener oder nicht rechtskräftiger Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
    2. Beim Rücktritt vom Vertrag durch einen Kunden|Teilnehmer gelten folgende Stornobedingungen:
      1. Schriftliche Absage bis 6 Wochen vor dem Seminarbeginn – kostenfreie Stornierung
      2. Schriftliche Absage innerhalb 6 Wochen vor dem Seminarbeginn – 50% der Seminargebühr sind zu bezahlen
      3. Schriftliche Absage innerhalb 4 Wochen vor dem Seminarbeginn bzw. bei Nichterscheinen – 100% der Seminargebühr sind zu bezahlen, außer durch Nennung eines Ersatzteilnehmers, der die Kursgebühr entrichtet und am Kurs teilnimmt sowie von SFA|Solarienfachausbildung.at|Ing. Harald Slauschek akzeptiert wird
    3. Die Kompensation mit allfälligen Gegenleistungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
  6. Erfüllungsort
    1. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der jerweilige Seminar-|Workshop-|Veranstaltungsort laut Kursangebot oder ein geeigneter und akzeptabler Ersatzort.
  7. Datenschutz und Internet
    1. Im Sinne der Informationspflicht der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben wir unsere Datenschutzerklärung auf unserer Homepage veröffentlicht.
    2. Diese gesamte Internetseite, ihr Design, ihre Programmierung und ihre Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Kein Teil dieser Publikation, der gesamten Website, Mailings oder anderer Materialien darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
    3. Die verwendeten Texte und Bilder unterliegen dem Urheberrecht. Eine wie auch immer gestaltete Nutzung und Verwendung der Inhalte ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Inhabers der Nutzungs- und Verwertungsrechte nicht gestattet.
    4. Die in den Seminaren|Workshops|Veranstaltungen gemachten Fotos und Videos können von SFA|Solarienfachausbildung.at|Ing. Harald Slauschek für Zwecke der Eigenwerbung und in Präsentationen im In- und Ausland verwendet werden. Wenn dies nicht erwünscht ist, muss dies schriftlich bei SFA|Solarienfachausbildung.at|Ing. Harald Slauschek deponiert werden.
  8. Gesundheit
    1. Kommt ein Kunde|Teilnehmer trotz ansteckender Krankheit zum Seminar|Workshop|zur Veranstaltung, kann die Kursleitung den Kunden|Teilnehmer nach Hause schicken. Eine Erstattung der Seminar-|Workshop-|Veranstaltungsgebühr erfolgt in diesem Fall nicht.
  9. Hausordnung und Sicherheit
    1. Alle Weisungen die zur Sicherung und zum Schutz der körperlichen Gesundheit der Kunden|Teilnehmer notwendig sind, sind strikt einzuhalten. Andernfalls ist die Kursleitung berechtigt, den entsprechenden Kunden|Teilnehmer vom Kurs auszuschließen. Eine Erstattung der Seminar-|Workshop-|Veranstaltungsgebühr erfolgt in diesem Fall nicht.
    2. Bei groben Verstößen gegen allgemein verbindliche Verhaltensregeln können Kunden|Kursteilnehmer ohne Ersatzansprüche vom Unterricht ausgeschlossen werden.
    3. Die Kunden|Teilnehmer sind verpflichtet, sich an die jeweilige Hausordnung des betreffenden Seminar-|Workshop-|Veranstaltungsorts zu halten.
  10. Rechtswahl, Gerichtsstand
    1. Für Verträge zwischen Kunden|Teilnehmer bzw. Auftraggeber und SFA|Solarienfachausbildung.at|Ing. Harald Slauschek kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
    2. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen bedürfen der Schriftform.
    3. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von SFA|Solarienfachausbildung.at|Ing. Harald Slauschek vereinbart.
    4. Sind einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam, so bleiben alle übrigen Bestimmungen gültig. Die betroffene Regelung wird automatisch durch eine solche ersetzt, die den beabsichtigten Zweck am ehesten erreicht.

SFA|Solarienfachausbildung.at
Ing. Harald Slauschek
Franz-Grillparzer-Gasse 5
A-2345 Brunn/Geb. – Austria/Europe

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